1774 - 1909
1771 Die ersten Anfänge
1840 Rechte und Pflichten der Bürger
1881 Die erste Löschspritze
1774
Die ersten Anfänge der Westerholter Wehr gehen bis zum Ende des 18. Jahrhunderts zurück. Im Jahre 1774 beschaffte die Westerholter Freiheit eine Feuerlöschspritze der Fa. Rufus aus Mülheim, die bis zum Jahre 1920 bei der Westerholter Wehr im Einsatz war.
1840
Um das Jahr 1840 enstanden zum Schutz gegen Feuergefahr allmählich Bürgerbrandwehren, die dem
Ortsvorsteher unterstellt waren. Es gab strenge Vorschriften über die Ausrüstung der Wehr. Eine Verordnung sah vor, dass jeder Bürger einen hölzernen Brandeimer besaß, der Namen und Hausnummer der Bürger trug. Jeder Bauer hatte die Pflicht einen Brandeimer, eine Brandleiter und einen Feuerhaken vorzuhalten.
Die Brandordnung besagte ferner, dass jeder Bürger bei Ausbruch eines Brandes zum Löschen verpflichtet sei.
1881
1881 wurde die Ausrüstung der Wehr durch den Kauf einer neuen Löschspritze verbessert.
Feuerwehrspritze aus dem Jahre 1881
Durch den Kauf der Feuerlöschspritze musste auch eine geeignete Unterkunft bereitgestellt werden. Diese entstand neben der alten Dorfschule.
Bericht:STL
zum Seitenanfang
-> 1909 - 1964